Mit den Bildrechten ist es gar nicht so einfach. Noch lange nicht alles, was ich fotografiert habe darf ich auch veröffentlichen. Finde ich manchmal schon recht schade.
Schuld ist u.a. die international sehr eingeschränkte bzw. nicht vorhandene Panoramafreiheit. In Deutschland darf ich alles veröffentlichen, was ich von öffentlichen Plätzen ohne große Objektive aufgenommen habe. Dabei spielt es keine Rolle wer das Gebäude erbaut hat. Ich darf dabei natürlich nicht in das Gebäude gegenüber gehen und von dort ein Bild machen oder gar über eine Mauer hinweg knipsen. Innenaufnahmen ohne Genehmigung sind auch nicht erlaubt. Somit darf ich z.B. Fotos vom Hundertwasserhaus in Darmstadt veröffentlichen, die ich von der Strasse aus aufgenommen habe oder auch die komplette Architektur im Medienhafen Düsseldorf.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
§ 59 UrhG - Werke an öffentlichen Plätzen
“(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
“(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.”
Anders sieht es in Frankreich aus. Dort gibt es keine Panoramafreiheit. Z.B. darf ich einen bei Nacht fotografierten Eiffelturm nicht veröffentlichen, da die nächtliche Turmbeleuchtung urheberrechtlich geschützt ist.
In Belgien darf ich kein Bild veröffentlichen, was das “Kunstobjekt” in den Mittelpunkt hebt. D.h. das Männeken Piss dürfte ich nur neben einer Menschentraube veröffentlichen. meno. Das Atomium geht gar nicht!
Ich werde mir wohl zukünftig überlegen, in welchem Land ich Urlaub mache.
Daß ich nicht irgendwelche Personen veröffentliche sehe ich als selbstverständlich an. Ich möchte mich auch nicht ohne mein Wissen irgendwo im Netz wiederfinden. Respekt vor der Privatsphäre sollte jeder haben. Anders sieht es demgegenüber mit Personen aus, die im öffentlichen Leben stehen (Promis, Politiker …), aber selbst dort hat alles auch Grenzen. Rein rechtlich dürfen Menschenmengen wie z.B. Fußballfans, Demos, … veröffentlicht werden, solange nicht eine einzelne Person im Mittelpunkt steht, sondern die Gruppe als solche.
mein Fazit: man sollte nicht päpstlicher sein als der Papst, jedoch jegliche Privatphäre waren und strikte Fotografieverbote/Veröffentlichungsverbote auch einhalten.
Vielen Dank an dieser Stelle für die freundliche Genehmigung aus dem Weltkulturerbe Völklinger Hütte zur Veröffentlichung (für nichtgewerbliche Zwecke) meiner Photos .
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